By Hitesh RamLast Updated: 2 min read

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Die RoHS-Richtlinie der Europäischen Union beschränkt bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE). Für Hersteller reicht es nicht, Stoffkonzentrationen zu prüfen. Entscheidend ist auch, wann ein beschränkter Stoff unter einer konkreten Ausnahme weiter verwendet werden darf.

RoHS-Ausnahmen sind anwendungsbezogen, befristet und werden regelmäßig überprüft.

Wenn Ausnahmen verlängert, verengt, in Untereinträge aufgeteilt oder auslaufen gelassen werden, müssen Hersteller laufend prüfen, ob die Ausnahme für ein Bauteil oder Produkt noch gilt.

Genau hier wird RoHS Pack 23 relevant.

Ein Unterschied ist dabei entscheidend:

RoHS Pack 23 hat die Ausnahmen 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c) nicht bewertet. Pack 23 betraf eine andere Gruppe von Anträgen zu Anhang III. Die Ausnahmen 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c) gehörten zum früheren Pack-22-Verfahren und wurden seither weiter geprüft und geändert.

Für Hersteller gilt deshalb derselbe praktische Schluss:

Eine Ausnahmenummer reicht nicht. Es braucht den genauen Anwendungsbereich, die Gerätekategorie, den aktuellen Wortlaut, die Nachweise und das Ablaufdatum.

Was ist EU-RoHS Pack 23?

RoHS Pack 23 bezeichnet eine technische Bewertung der Europäischen Kommission zu Verlängerungsanträgen nach Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU, bekannt als RoHS-Richtlinie.

Mit diesen Bewertungen prüft die Kommission, ob beschränkte Stoffe in bestimmten Anwendungen weiter zulässig bleiben sollen.

Nach Artikel 5 der RoHS-Richtlinie können Ausnahmen gewährt werden, wenn die technischen und wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In die Bewertung fließen unter anderem ein:

  • Verfügbarkeit von Ersatzstoffen
  • technische Machbarkeit der Substitution
  • Zuverlässigkeit der Alternativen
  • Umwelt- und Gesundheitsfolgen der Substitution
  • sozioökonomische Auswirkungen
  • mögliche Folgen für die Innovation

RoHS-Ausnahmen sind deshalb keine allgemeine Erlaubnis, einen beschränkten Stoff zu verwenden.

Sie gelten nur für die konkrete Anwendung und die in der Ausnahme genannten Bedingungen.

Einen breiteren Überblick zu Geltungsbereich, Stoffen, Dokumentation und Ausnahmen finden Sie in Regilients Beitrag RoHS-Konformität: Kategorien, Stoffe und Ausnahmen.

Welche Ausnahmen hat RoHS Pack 23 erfasst?

Pack 23 konzentrierte sich vor allem auf diese Bereiche in Anhang III:

RoHS-Ausnahme

Beschränkter Stoff

Anwendungsbereich

4(f)

Quecksilber

bestimmte Entladungslampen

8(b) / 8(b)-I

Cadmium und Cadmiumverbindungen

elektrische Kontakte

9 / 9(a)-II

sechswertiges Chrom

Absorptionskältesysteme

13(a)

Blei

Glas für optische Anwendungen

Serie 13(b)

Blei und Cadmium

Filterglas und Reflexionsnormale

15 / 15(a)

Blei

Flip-Chip-Gehäuse

Pack 23 hat damit einen deutlich anderen Satz von Ausnahmen bewertet als 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c).

Warum dieser Unterschied zählt

Ältere RoHS-Beiträge fassen manchmal 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c) mit Pack 23 zusammen.

Das ist fachlich irreführend.

Diese Ausnahmen gehörten zu Pack 22, während Pack 23 Ausnahmen wie 4(f), 8(b), 9(a)-II, 13(a), 13(b) und 15/15(a) betraf.

Für Compliance-Teams muss die Historie getrennt bleiben, weil das jeweils eigene Informationen sind:

1 (2).png

Eine technische Empfehlung ist deshalb nicht der endgültige Rechtsstand einer Ausnahme.

Was waren die zentralen Empfehlungen aus RoHS Pack 23?

Pack 23 hat geprüft, ob bestehende Ausnahmen technisch noch gerechtfertigt sind und ob Anwendungsbereich oder Wortlaut geändert werden müssen.

Einige Empfehlungen sahen Verlängerungen mit geändertem Wortlaut oder engerem Anwendungsbereich vor. Andere schlugen neue Untereinträge oder Auslaufregelungen vor.

Ausnahme 4(f): Quecksilber in bestimmten Entladungslampen

Pack 23 umfasste die Ausnahme 4(f) zu Quecksilber in bestimmten Entladungslampen für Sonderzwecke.

Der Verlängerungsantrag wurde zurückgezogen, weil eine Verlängerung bereits durch einen früheren Kommissionsbeschluss gewährt worden war.

Folge für die Compliance

Eine Pack-23-Empfehlung ist nicht der endgültige Rechtsstand einer Ausnahme.

Maßgeblich ist, was die RoHS-Richtlinie und die einschlägigen delegierten Rechtsakte nach Inkrafttreten und Anwendbarkeit vorgeben.

Ausnahmen 8(b) und 8(b)-I: Cadmium in elektrischen Kontakten

Pack 23 hat Ausnahmen zu Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten geprüft.

Bewertet wurden unter anderem:

  • Leistungsschalter
  • thermische Fühlersteuerungen
  • thermische Motorschutzschalter
  • bestimmte Wechselstromschalter
  • bestimmte Gleichstromschalter

Empfohlen wurde, manche Anwendungsbereiche zu verengen und Untereinträge neu zu fassen oder anzulegen, statt den ursprünglichen Wortlaut unbegrenzt zu verlängern.

Warum das für Hersteller zählt

Eine Lieferantenerklärung mit dem Wortlaut:

"RoHS-konform, Ausnahme 8(b)"

reicht als Nachweis oft nicht.

Der Hersteller muss klären:

  1. Welche Anwendung ist erfasst?
  2. Welche Gerätekategorie gilt?
  3. Liegt das konkrete Bauteil im Anwendungsbereich der Ausnahme?
  4. Gilt die Ausnahme noch?
  5. Welcher Nachweis stützt die Nutzung?
  6. Was folgt, wenn die Ausnahme ausläuft oder der Anwendungsbereich sich ändert?

Deshalb gehört die Ausnahmeverwaltung an Bauteil, Stückliste, Lieferantennachweis und Produkt, nicht in eine isolierte Tabelle.

Zu den Grenzen pauschaler Lieferantenerklärungen siehe RoHS-Konformität: Wenn Erklärungen durchgehen, Prüfungen aber scheitern.

Ausnahme 9(a)-II: Sechswertiges Chrom in Absorptionskälteanlagen

Pack 23 hat außerdem die Ausnahme 9(a)-II bewertet: sechswertiges Chrom als Korrosionsschutz in den Kühlsystemen bestimmter Absorptionskühlschränke.

Technisch empfohlen wurde eine engere Fortführung, begrenzt auf bestimmte Gerätekategorien statt des bisherigen breiteren Anwendungsbereichs.

Das zeigt ein wiederkehrendes Muster im Umgang mit RoHS-Ausnahmen:

Eine Ausnahme kann relevant bleiben, während ihr Anwendungsbereich enger wird.

Hersteller müssen deshalb nicht nur prüfen, ob eine Ausnahme „verlängert“ wurde, sondern wie sich Wortlaut und Anwendbarkeit ändern.

Ausnahme 13(a): Blei in Glas für optische Anwendungen

Die Ausnahme 13(a) betrifft Blei in Glas für optische Anwendungen.

Pack 23 empfahl Änderungen am Wortlaut und prüfte unterschiedliche Geltungsdauern je nach Gerätekategorie.

Deshalb sollten Compliance-Teams Ausnahmenummern nicht als dauerhafte Klassifikation behandeln.

Ein Bauteil, das bisher auf 13(a) gestützt war, muss neu bewertet werden, wenn:

  • sich der Wortlaut der Ausnahme ändert
  • ein neuer Untereintrag entsteht
  • sich die Produktkategorie ändert
  • die Ausnahme ausläuft
  • eine neue Entscheidung den Anwendungsbereich ändert

Ausnahme 13(b): Blei und Cadmium in Filter- und Reflexionsglas

Pack 23 hat auch die Serie 13(b) geprüft.

Bewertet wurden Anwendungen mit:

  • optischem Filterglas
  • Reflexionsnormalen
  • bleihaltigem Glas
  • cadmiumhaltigem Glas

Empfohlen wurden engere Anwendungsbereiche und neue Untereinträge statt des bisherigen weiten Wortlauts.

Wer spezialisierte Optikbauteile einsetzt, braucht deshalb besonders eine zuordnungsscharfe Ausnahmeabbildung je Anwendung.

Ausnahmen 15 und 15(a): Blei in Flip-Chip-Gehäusen

Pack 23 hat außerdem Blei in Flip-Chip-Gehäusen geprüft.

Eine bloße Ausweitung der Ausnahmen wurde nicht empfohlen, weil die vorgelegten Nachweise nicht hinreichend belegten, dass sich Blei in den beantragten Anwendungen technisch und wissenschaftlich nicht ersetzen oder vermeiden lässt.

Das zeigt einen zentralen Grundsatz der RoHS-Ausnahmen:

Eine historisch bestehende Ausnahme bleibt nicht automatisch unverändert.

Die Begründung muss die Anforderungen des Ausnahmeverfahrens weiterhin erfüllen.

Und die RoHS-Ausnahmen 6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c)?

Hier werden viele ältere Beiträge unscharf.

6(a), 6(b), 6(c), 7(a) und 7(c) sind keine Pack-23-Ausnahmen.

Sie wurden im Rahmen von Pack 22 bewertet.

Für Hersteller bleiben sie trotzdem zentral, weil die Kommission diese Ausnahmen später geändert hat.

Regilient hat dazu den Beitrag EU-RoHS-Update 2025: Blei-Ausnahmen 6, 7a und 7c, Ablaufdaten jetzt amtlich veröffentlicht, mit einer genaueren Aufschlüsselung dieser Änderungen.

Aktuelle RoHS-Ausnahme 6(a): Blei in Stahl

Die RoHS-Ausnahme 6(a) erfasst:

Blei als Legierungselement in Stahl für spanende Bearbeitung und in verzinktem Stahl mit einem Bleianteil von höchstens 0,35 Gewichtsprozent.

Nach der geltenden Änderung läuft die ursprüngliche Regelung 6(a) aus am:

11. Dezember 2026

Die Änderung von 2025 hat außerdem präzisere Untereinträge eingeführt:

  • 6(a)-I: Blei in Stahl für spanende Bearbeitung
  • 6(a)-II: Blei in stückverzinkten Stahlbauteilen

Beide laufen für die betroffenen Kategorien erst am 30. Juni 2027 aus.

Folgerung für Hersteller

Stützt sich ein Bauteil derzeit auf 6(a), reicht der Eintrag nicht:

"6(a) gilt."

Stattdessen ist zu klären, ob das Bauteil unter

  • 6(a)
  • 6(a)-I
  • 6(a)-II

fällt und ob Ablaufdatum und Gerätekategorie zum Produkt passen.

Aktuelle RoHS-Ausnahme 6(b): Blei in Aluminium

Die RoHS-Ausnahme 6(b) erfasst:

Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleianteil von höchstens 0,4 Gewichtsprozent.

Die ursprüngliche Ausnahme läuft derzeit aus am:

11. Juni 2027

Die Änderung von 2025 hat außerdem präzisere Regelungen eingeführt, unter anderem für Aluminium aus bleihaltigem Schrottrecycling, für spanende Bearbeitung und für bestimmte Gusslegierungen.

Ausnahme

Anwendung

Wesentlicher Stand

6(b)

Blei in Aluminium bis 0,4 %

11. Juni 2027

6(b)-I

Aluminium mit Blei aus bestimmtem Schrottrecycling

abhängig von Anwendungsbereich und Kategorie

6(b)-II

Aluminium für bestimmte spanende Anwendungen

abhängig von Anwendungsbereich und Kategorie

6(b)-III

bestimmte Aluminium-Gusslegierungen

30. Juni 2027 für bestimmte Kategorien

Anwendungsbereich und Gerätekategorie sind stets am aktuellen Wortlaut von Anhang III zu prüfen.

Aktuelle RoHS-Ausnahme 6(c): Blei in Kupferlegierungen

Die Ausnahme 6(c) erfasst:

Kupferlegierung mit einem Bleianteil von höchstens 4 Gewichtsprozent.

Das aktuelle Ablaufdatum ist:

30. Juni 2027.

Für Hersteller von Messing, Kupferlegierungen, spanend gefertigten Teilen, Steckverbindern, Anschlüssen oder anderen Metallteilen ist die Ausnahmeverfolgung besonders wichtig.

Die Compliance-Frage lautet nicht bloß:

"Enthält dieses Bauteil Blei?"

Sondern:

"Fällt der bleihaltige Werkstoff genau in den RoHS-Ausnahmebereich, der für dieses Bauteil und dieses Produkt gilt?"

Aktuelle RoHS-Ausnahme 7(a): Blei in hochschmelzendem Lot

Die Ausnahme 7(a) betrifft:

Blei in hochschmelzenden Loten mit einem Bleianteil von 85 Gewichtsprozent oder mehr.

Die delegierte Richtlinie der Kommission von 2025 hat diesen Bereich in präzisere Anwendungsfälle gegliedert.

Die neue Struktur erfasst unter anderem:

  • interne Halbleiterverbindungen
  • Die-Attach
  • Lötstellen der ersten Ebene
  • Lötstellen der zweiten Ebene
  • hermetische Abdichtung
  • bestimmte Lampen
  • Audio-Wandler

Die ursprüngliche Regelung 7(a) läuft am 30. Juni 2027 aus; mehrere neue Untereinträge gelten bis zum 31. Dezember 2027.

Warum das zählt

Wer bisher jede Hochtemperatur-Bleilot-Anwendung unter 7(a) geführt hat, muss jetzt prüfen, ob ein engerer Untereintrag gilt.

Genau deshalb muss die Ausnahmeverwaltung technische Angaben zur konkreten Anwendung erfassen, nicht nur Ausnahmenummern.

Einen aktuellen Überblick zur Neuordnung 2025 finden Sie in Regilients Beitrag RoHS-Update 2025: Neue Fristen für die Blei-Ausnahmen 6, 7a und 7c.

Aktuelle RoHS-Ausnahme 7(c): Blei in Glas und Keramik

Die RoHS-Ausnahme 7(c) betrifft bestimmte bleihaltige Elektro- und Elektronikbauteile aus Glas und Keramik.

Die Änderung von 2025 hat diesen Bereich deutlich umgebaut.

Hinzu kamen Untereinträge für konkrete Anwendungen in Glas, Keramik, Kondensatoren, Hochspannungsbauteilen, Halbleitern, hermetischer Abdichtung, piezoelektrischer PZT-Keramik und Keramik mit positivem Temperaturkoeffizienten.

Wichtige Ablaufdaten

Untereintrag

Typische Anwendung

Wesentliches Ablaufdatum

7(c)-I

bestimmte bleihaltige Glas- und Keramikbauteile

30. Juni 2027

7(c)-II

bestimmte dielektrische Keramikkondensatoren

31. Dezember 2027

7(c)-V

bestimmte Anwendungen mit Glas bzw. Glasmatrix

31. Dezember 2027

7(c)-VI

bestimmte Keramikanwendungen

31. Dezember 2027

Wichtiger Compliance-Punkt

Die überarbeitete 7(c)-Systematik zeigt, warum der Eintrag

"Bauteil nutzt Ausnahme 7(c)"

nicht ausreicht.

Der Hersteller muss den konkreten Untereintrag und die technische Anwendung.

Aktueller Überblick der RoHS-Ausnahmen

Ausnahme

Stoff / Anwendung

Aktuelles Ablaufdatum oder Status

6(a)

Blei in Stahl / verzinktem Stahl

11. Dez. 2026

6(a)-I

Blei in Stahl für spanende Bearbeitung

30. Juni 2027

6(a)-II

Blei in stückverzinktem Stahl

30. Juni 2027

6(b)

Blei in Aluminium

11. Juni 2027

6(b)-I

Blei in Aluminium aus bestimmtem Schrottrecycling

abhängig von Kategorie und Anwendung

6(b)-II

Blei in Aluminium für bestimmte spanende Bearbeitung

abhängig von Kategorie und Anwendung

6(b)-III

Blei in bestimmten Aluminium-Gusslegierungen

30. Juni 2027 für bestimmte Kategorien

6(c)

Blei in Kupferlegierung

30. Juni 2027

7(a)

Blei in hochschmelzendem Lot

30. Juni 2027

Untereinträge 7(a)

bestimmte Hochtemperatur-Lotanwendungen

mehrere gelten bis 31. Dez. 2027

7(c)-I

Blei in bestimmten Glas- und Keramikbauteilen

30. Juni 2027

7(c)-II

Blei in bestimmten dielektrischen Keramikkondensatoren

31. Dez. 2027

7(c)-V

Blei in bestimmten Glas- bzw. Glasmatrix-Anwendungen

31. Dez. 2027

7(c)-VI

Blei in bestimmten Keramikanwendungen

31. Dez. 2027

Ausführlicher zu den Blei-Ausnahme-Fristen 2026 siehe Ablauf der RoHS-Blei-Ausnahmen 2026: Leitfaden für Hersteller.

Wie läuft das Verlängerungsverfahren für EU-RoHS-Ausnahmen?

RoHS-Ausnahmen werden regelmäßig neu bewertet, weil technische Alternativen im Lauf der Zeit verfügbar werden können.

Die Europäische Kommission prüft unter anderem:

  • technische Machbarkeit von Alternativen
  • Verfügbarkeit von Ersatzstoffen
  • Zuverlässigkeit der Ersatzstoffe
  • Umweltfolgen
  • Gesundheitsfolgen
  • sozioökonomische Wirkungen
  • Innovationsaspekte

Ein Verlängerungsantrag ist in der Regel spätestens 18 Monate vor Ablauf der Ausnahme.

Die Kommission gibt an, dass eine Entscheidung zu einer RoHS-Ausnahme derzeit etwa 18 bis 24 Monate ab Antragstellung dauert.

Geht der Verlängerungsantrag rechtzeitig ein, bleibt die bestehende Ausnahme gültig, bis die Kommission entscheidet. Wird die Verlängerung abgelehnt, kann eine Übergangsfrist gelten.

Daraus folgt eine klare Anforderung an die Compliance-Organisation:

Hersteller können RoHS-Ausnahmen nicht allein über Ablaufdaten steuern. Sie müssen auch Verlängerungsanträge, technische Bewertungen, delegierte Richtlinien, Änderungen des Anwendungsbereichs und Übergangsfristen im Blick behalten.

Warum die Verfolgung von RoHS-Ausnahmen schwerfällt

Bei einem komplexen Produkt kann eine Ausnahme Dutzende oder Hunderte von Bauteilen betreffen.

Die Compliance-Kette sieht oft so aus:

5.png

Eine Tabelle sagt vielleicht:

Bauteil 123 - Ausnahme 7(a)

Ein auditfähiges System muss deutlich mehr beantworten:

  • Welcher Lieferant hat den Nachweis geliefert?
  • Welcher Werkstoff enthält den beschränkten Stoff?
  • Welche Konzentration liegt vor?
  • Welches homogene Material ist betroffen?
  • Welches Produkt verwendet das Bauteil?
  • Welche Ausnahme gilt?
  • Welcher Untereintrag gilt?
  • Welche Gerätekategorie ist einschlägig?
  • Wann läuft die Ausnahme aus?
  • Hat sich der Wortlaut der Ausnahme geändert?
  • Ist ein Verlängerungsantrag anhängig?
  • Welcher Nachweis stützt die Ausnahme?
  • Welche Produkte müssen neu bewertet werden, wenn sich die Ausnahme ändert?

Das ist der Unterschied zwischen vorliegenden Compliance-Daten und einer nachvollziehbaren Compliance-Lage.

Wie RoHS, REACH, Proposition 65 und die Abfallrahmenrichtlinie auf Werkstoffebene ineinandergreifen, erläutert Regilients umfassender Leitfaden zur Material-Compliance von Produkten.

Welche Nachweise sollten Hersteller zu RoHS-Ausnahmen führen?

Eine belastbare Ausnahmeakte sollte idealerweise verbinden:

4.png

1. Bauteilangaben

Teilenummer, Hersteller, Lieferant und Produktzuordnung.

2. Werkstoffangaben

Zusammensetzung und, soweit vorhanden, die vollständige Materialdeklaration (FMD).

3. Angaben zum beschränkten Stoff

Stoffidentität, Konzentration und Bezug zum homogenen Material.

4. Angaben zur Ausnahme

genaue Ausnahme- und Untereintragsnummer.

5. Nachweis der Anwendbarkeit

technische Angaben, warum das Bauteil unter die Ausnahme fällt.

6. Angaben zur Gültigkeit

aktuelles Ablaufdatum, Verlängerungsstatus und geltende Übergangsregeln.

7. Quelldokumente

Lieferantenerklärungen, Prüfberichte, FMDs, technische Unterlagen und weitere Nachweise.

Für strukturierte Materialdeklarationen erklärt Regilients Leitfaden zur Materialdeklaration nach IPC-1754, wie eine strukturierte FMD Transparenz in komplexen Lieferketten schafft.

Diese Nachweise lassen sich dann verdichten von:

Bauteil - Stückliste - Produkt

Warum Lieferantenerklärungen allein oft nicht reichen

Eine Lieferantenerklärung gehört zur Nachweiskette. Eine pauschale Aussage wie:

"RoHS-konform"

erklärt aber nicht zwingend:

  • welche beschränkten Stoffe bewertet wurden
  • welche Werkstoffdaten die Erklärung stützen
  • welche Ausnahme genutzt wird
  • ob die Ausnahme für die konkrete Anwendung gilt
  • ob die Erklärung den aktuellen Rechtsstand abbildet
  • ob geprüft wurde
  • wann die Angaben zuletzt bestätigt wurden

Der Beitrag Audits von Lieferantenerklärungen: Wie Aufsichtsbehörden Scheinkonformität erkennen zeigt, warum Hersteller Lieferantenerklärungen bewerten müssen statt sie nur abzulegen.

Wie können sich Hersteller auf Änderungen bei RoHS-Ausnahmen vorbereiten?

Ein belastbarer Prozess zur Ausnahmeverwaltung hat fünf Schritte.

1. Ausnahmen den Bauteilen zuordnen

Jedes Bauteil identifizieren, das auf einer RoHS-Ausnahme beruht.

Die Ausnahme nur auf Produktebene zu führen reicht nicht.

2. Den Anwendungsbereich prüfen

Prüfen, ob Werkstoff und Anwendung den Wortlaut der Ausnahme erfüllen.

Eine Lieferantenerklärung allein belegt die Anwendbarkeit oft nicht.

3. Ablaufdaten verfolgen

Ein aktuelles Ausnahmeregister führen, das vor anstehenden Ablaufdaten automatisch warnt.

4. Regulatorische Änderungen beobachten

Wird eine Ausnahme verlängert, aufgeteilt, verengt oder ersetzt, betroffene Bauteile und Produkte identifizieren.

5. Eine auditfähige Nachweisspur halten

Lieferantenerklärungen, FMDs, Prüfberichte, Ausnahmeakten und produktbezogene Compliance-Entscheidungen verknüpfen.

Daraus entsteht eine belastbare Compliance-Akte statt einer Sammlung unverbundener Dokumente.

RoHS-Ausnahmen und RoHS-Konformität: Wo liegt der Unterschied?

Eine Ausnahme bedeutet nicht, dass ein Produkt insgesamt von RoHS befreit wäre.

Sie erlaubt einen beschränkten Stoff nur für eine konkrete Anwendung unter festgelegten Bedingungen.

Ein bleihaltiges Bauteil kann also konform sein, wenn die bleihaltige Anwendung unter eine geltende RoHS-Ausnahme fällt.

Fällt der Werkstoff jedoch:

  • aus dem Anwendungsbereich der Ausnahme
  • über eine zulässige Konzentration
  • in eine ausgeschlossene Anwendung
  • in eine nicht erfasste Gerätekategorie
  • auf eine abgelaufene Ausnahme

trägt die Ausnahme die Konformität nicht mehr.

Ein detaillierter Vergleich der beiden Regelwerke findet sich unter RoHS und REACH: Unterschiede und Überschneidungen in der Compliance.

Wie Regilient bei der Verwaltung von RoHS-Ausnahmen unterstützt

Hunderte oder Tausende Bauteile über Tabellen, E-Mails und Kalendererinnerungen zu steuern, macht einen verlässlichen Blick auf den Ausnahmestatus schwer.

Die RoHS-Compliance-Software von Regilient verbindet Lieferantendaten, Bauteilscreening, Ausnahmen und produktbezogene Berichte in einem Ablauf.

Mit Regilient können Compliance-Teams:

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Stücklisten und Bauteile prüfen

Stücklisten oder Bauteillisten hochladen und mögliche Risiken beschränkter Stoffe erkennen.

Lieferantendaten automatisch erheben

Lieferantenansprache, Nachfassaktionen und das Einsammeln von Erklärungen automatisieren statt E-Mail-Antworten manuell zu verfolgen.

Lieferantenerklärungen prüfen

Compliance-Angaben der Lieferanten prüfen, bevor sie Bauteilen und Produkten zugeordnet werden.

Ausnahmen verwalten

Ein Ausnahmeregister führen und geltende Ablaufdaten sowie Rechtsänderungen verfolgen.

Konformitätsstatus verdichten

Nachweise auf Bauteilebene mit Stücklisten und Fertigprodukten verknüpfen.

Auditfähige Dokumentation erzeugen

Strukturierte Berichte und Produkterklärungen aus den gebündelten Nachweisen erzeugen.

Das Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Ablauf

RoHS-Konformität nachvollziehbarer aufsetzen

Die Verwaltung von RoHS-Ausnahmen wird deutlich schwerer, wenn Produkte, Lieferanten und Rechtsanforderungen wachsen.

Es reicht nicht, nur zu wissen, welche Ausnahmenummer gilt.

Es muss klar sein:

Welcher beschränkte Stoff vorhanden ist, wo er sitzt, warum die Ausnahme greift, welcher Nachweis das stützt, welche Produkte betroffen sind und was folgt, wenn sich die Ausnahme ändert.

Dafür braucht es verbundene Compliance-Daten.

Regilient bündelt Lieferantenerklärungen, Werkstoffangaben, Ausnahmeakten, Compliance-Entscheidungen und Auditnachweise, damit Teams von reaktiver Verwaltung auf eine laufende, nachvollziehbare Compliance-Arbeit umstellen können.

RoHS-Ausnahmen über komplexe Produkte hinweg steuern?

Die RoHS-Compliance-Software von Regilient oder ein Gespräch mit einem Compliance-Experten von Regilient zeigt, wie Ausnahmeverfolgung, Lieferantennachweise und produktbezogene RoHS-Berichte in einem Ablauf zusammenlaufen.

Fazit

RoHS Pack 23 ist keine bloße Liste von Blei-Ausnahmen.

Es ist Teil des fortlaufenden EU-Verfahrens, in dem geprüft wird, ob bestimmte Verwendungen beschränkter Stoffe unter festgelegten technischen und wissenschaftlichen Bedingungen noch gerechtfertigt sind.

Für Hersteller zählt vor allem, was nach der Bewertung einer Ausnahme folgt.

Ausnahmen können:

2 (3).png

verlängert - verengt - aufgeteilt - umformuliert - ersetzt - ausgelaufen

werden. Compliance-Teams brauchen deshalb mehr als eine statische Ausnahmeliste.

Sie brauchen eine verbundene Sicht auf:

Stoff - Werkstoff - Bauteil - Lieferant - Ausnahme - Produkt - Nachweis - Ablauf

Darauf beruht nachvollziehbare RoHS-Konformität.


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