By RegilientPublished: 2 min read

Am 10. Mai 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) eingeführt, um zu verhindern, dass kohlenstoffintensive Importe die Klimaziele der EU untergraben. Unternehmen, die von CBAM betroffen sind, müssen jetzt handeln, um die Einhaltung sicherzustellen und Sanktionen zu vermeiden. Dieser Leitfaden erklärt CBAM, seine Auswirkungen und wie Importeure rechtskonform bleiben können.

Was ist CBAM?

CBAM ist eine EU-Verordnung, die einen CO2-Preis auf importierte Waren erhebt basierend auf deren eingebetteten Emissionen. Importeure müssen Emissionen melden und CBAM-Zertifikate kaufen, um einen fairen Wettbewerb mit EU-Herstellern zu gewährleisten und globale Bemühungen zur CO2-Reduzierung zu fördern.

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Geltungsbereich von CBAM & betroffene Sektoren

Während der Übergangsphase (bis zum 31. Dezember 2025) ist es erforderlich, dass Importeure Emissionen melden, es werden jedoch keine finanziellen Gebühren erhoben. Der Mechanismus gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist.

Produkte unter CBAM (Anhang I)

  • Eisen & Stahl (einschließlich Tanks, Fässer, Behälter)
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel (Salpetersäure, Ammoniak, Kalium)
  • Elektrizität
  • Wasserstoff

Ausnahmen (Anhang II)

CBAM gilt nicht für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz (Länder des Europäischen Wirtschaftsraums).

Emissionsberechnung (Anhang III)

Importeure müssen Emissionen melden und CBAM-Zertifikate erwerben.

Zeitplan für CBAM

  • Mai 2023: CBAM ratifiziert.
  • 1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025: Übergangsphase mit vierteljährlicher Emissionsberichterstattung (Erster Bericht fällig 31. Januar 2024).

Schritte zur Einhaltung von CBAM

  • 1. Januar 2026: Vollständige CBAM-Implementierung mit finanziellen Verpflichtungen.
    1. Produkte identifizieren: Bestimmen Sie, ob Waren unter CBAM fallen.
    2. Verarbeitete Waren bewerten: Überprüfen Sie, ob betroffene verarbeitete Waren betroffen sind.
    3. Emissionsdaten sammeln: Daten zu eingebetteten Emissionen erfassen und berechnen. Verwenden Sie ein CBAM-Steuerberechnungstool, um diesen Prozess zu vereinfachen.
  1. CBAM Compliance-Struktur etablieren: Ein System zur Nachverfolgung und Berichterstattung von CBAM-Daten einrichten.
    1. Daten mit EU-Importeuren teilen: Sicherstellen, dass Berichte rechtzeitig und genau sind.
    2. Einhaltung priorisieren:
      • Übergangsphase (2023-2025): Schwerpunkt auf genaue Berichterstattung.
    • Nach der Übergangsphase (ab 2026): Strategien optimieren, um Kohlenstoffabgaben zu minimieren.
Steps to comply with cbam.png

CBAM-Berichtspflichten

Übergangsperiode (1. Okt 2023 – 31. Dez 2025)

  • Vierteljährliche Berichterstattung über importierte Waren und zugehörige Emissionen.
  • Noch keine finanziellen Gebühren, nur Emissionsoffenlegung.

Vollständige Implementierung (1. Jan 2026)

Anforderungen an den CBAM-BerichtBerichte müssen enthalten:

Ausnahmen & Einreichungsverfahren

Ausnahmen von der Berichterstattung

Einreichungsverfahren

Globale Auswirkungen von CBAM

Aktuelle Änderungen der CBAM-Anforderungen in der EU OMNIBUS

  • Keine Verpflichtung zur Meldung an nationale Zollbehörden (z. B. Deutschland).
  • Importeure müssen für eingebettete Emissionen CBAM-Zertifikate kaufen.
    • Gesamtimportmenge (in Tonnen oder Megawattstunden).
    • Tatsächliche Gesamtemissionen (CO₂ in Tonnen pro Einheit).
    • Berechnungen der indirekten Emissionen.
    • Im Herkunftsland gezahlter CO₂-Preis (korrigiert um Rückerstattungen oder Entschädigungen).
    • Importe aus EFTA-Ländern.
    • Waren unter 150 € pro Sendung.
    • Einfuhren im persönlichen Gepäck unter 150 €.
    • Berichte müssen einen Monat nach jedem Quartal eingereicht werden.
    • Erster Bericht fällig am 31. Januar 2024.
    • Einzureichen über das provisorische CBAM-Register (nationale Behörden verwalten den Zugang).
    • Handelsstörungen: Exportierende Länder mit kohlenstoffintensiven Industrien stehen vor höheren Kosten.
    • Diplomatische Spannungen: CBAM kann zu Handelsverhandlungen und Streitigkeiten führen.
    • Politischer Einfluss: Andere Länder könnten ähnliche Maßnahmen ergreifen.
    • Wettbewerbsanpassungen: Nicht-EU-Exporteure müssen ihre Kohlenstoffpolitik anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Simplification Omnibus I und II vor, die darauf abzielen, die Komplexität der Unternehmensnachhaltigkeitsberichterstattung zu reduzieren. Diese Updates werden erhebliche Auswirkungen auf CBAM, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie-Verordnung haben.

Wesentliche Änderungen zu CBAM im Omnibus-Paket

  1. Neuer Befreiungsschwellenwert:
    • Ein jährlicher kumulativer Schwellenwert von 50 Tonnen (ca. 80 Tonnen CO₂-Äq.) wird 90 % der Importeure von CBAM-Berichtspflichten befreien.
  2. Vereinfachte Berichterstattung:
    • Die Emissionsberechnungen und Berichterstattungspflichten wurden vereinfacht, was die administrativen Belastungen reduziert.
  3. Erweiterte Durchsetzungsmaßnahmen:

Diese Vorschläge stehen nun unter Überprüfung durch das Europäische Parlament und den Rat. Sobald sie genehmigt und im EU-Amtsblatt veröffentlicht sind, treten die Änderungen in Kraft.

Schlussfolgerung

CBAM gestaltet den globalen Handel und die Klimapolitik neu, indem es Kosten für kohlenstoffintensive Importe einführt, um die Umwelt zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Unternehmen müssen sich vorbereiten, indem sie Emissionsdaten sammeln, die Berichterstattung optimieren und CBAM-Zertifikate sichern. Die Vorschläge der Simplification Omnibus könnten die Einhaltung für kleinere Importeure erleichtern, während die Durchsetzung für größere Importeure verschärft wird.

CBAM ist nicht nur eine EU-Initiative – es gestaltet globale Nachhaltigkeitsbemühungen neu und bringt Branchen weltweit dazu, auf sauberere Produktion umzustellen. Der Schlüssel zum Erfolg? Anpassung und Zusammenarbeit – sowohl innerhalb der EU als auch auf globaler Ebene.

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Einführung in das CBAM

Was ist der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?
Der CBAM ist ein EU-Mechanismus zur CO₂-Bepreisung von Importen, der sicherstellt, dass importierte Waren denselben Klimakosten unterliegen wie Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden.
Welche Produkte sind von CBAM betroffen?
Laut Anhang I umfasst CBAM derzeit: Eisen & Stahl Aluminium Zement Düngemittel Elektrizität Wasserstoff
Wie funktioniert die Übergangsphase bis Ende 2025?
Nur Berichterstattungspflicht : Importeure müssen vierteljährlich Emissionsdaten melden. Keine Abgaben : Noch kein Kauf von CBAM-Zertifikaten erforderlich. Erster Bericht war am 31. Januar 2024 fällig.
Ab wann fallen Kosten durch CBAM an?
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure CBAM-Zertifikate kaufen, die den eingebetteten Emissionen ihrer Waren entsprechen.
Welche Änderungen bringt das Omnibus-Paket 2025?
Neuer Schwellenwert: Importe bis 50 Tonnen jährlich (ca. 80 t CO₂-Äquivalent) werden befreit – ca. 90 % der Importeure profitieren. Vereinfachte Berichterstattung: Weniger komplexe Emissionsberechnungen und vereinfachte Templates. Strengere Durchsetzung: Nationale Behörden erhalten mehr Befugnisse zur Kontrolle und Verhinderung von Umgehung.
Welche Ausnahmen gelten?
CBAM gilt nicht für: Importe aus Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz Sendungen < 150 € Persönliches Gepäck < 150 €
Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
Betroffene Produkte identifizieren Emissionsdaten systematisch sammeln Lieferketten-Transparenz sicherstellen IT-Systeme für CBAM-Reporting einrichten Compliance-Strategien für 2026 vorbereiten