By Regilient | Fri Jun 20 2025 | 2 min read

Die REACH-Verordnung der Europäischen Union (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) ist ein zentrales Regelwerk für die sichere Verwendung von Chemikalien in der EU. Für Hersteller, Importeure und Zulieferer ist das Verständnis der drei zentralen REACH-Listen – der Kandidatenliste, Zulassungsliste (Anhang XIV) und Beschränkungsliste (Anhang XVII) – nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Risikomanagements.

1. Kandidatenliste: Das Frühwarnsystem

Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die aufgrund ihrer Gefahreneigenschaften auffallen. Ihre Aufnahme ist der erste Schritt hin zu einer möglichen Zulassungspflicht oder Beschränkung.

Warum ist das wichtig?

  • Enthält Ihr Produkt >0,1 % eines SVHCs, müssen Sie Ihre Kunden und nachgeschalteten Nutzer informieren.
  • Stoffe auf dieser Liste können später in Anhang XIV (Zulassung) oder Anhang XVII (Beschränkung) überführt werden.

Beispiele für aktuelle SVHCs:

  • Bisphenol A (BPA)
  • PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen)
  • Bleiverbindungen

2. Zulassungsliste (Anhang XIV): Die rote Linie mit Antragsmöglichkeit

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Genehmigungspflicht: Ohne Zulassung ist der Einsatz verboten.
  • Unternehmen müssen nachweisen, dass Risiken kontrollierbar sind oder keine Alternativen existieren.

Beispiele:

  • Chromtrioxid (z. B. in der Metallveredelung)
  • TCEP (Flammschutzmittel)

3. Beschränkungsliste (Anhang XVII): Absolutes Verbot oder klare Grenzwerte

Anders als bei Anhang XIV ist hier kein Antrag möglich. Stoffe in Anhang XVII sind für bestimmte Verwendungen schlicht verboten oder nur unter strengen Bedingungen erlaubt.

Beispiele:

  • Blei in Schmuck
  • Mikroplastik in Verbraucherprodukten
  • Asbest (vollständig verboten)

Unterschied: Zulassung vs. Beschränkung

Unterschied Zulassung vs. Beschränkung.PNG

So bleiben Unternehmen konform

  • Regeländern verfolgen: Die Listen werden laufend aktualisiert.
  • Lieferantenkommunikation: Aktuelle Konformitätsdaten einholen.
  • Materialtests: Prüfen, ob Ihre Produkte innerhalb der Grenzwerte liegen.
  • Dokumentation: Sicherheitsdatenblätter, technische Dossiers und Konformitätserklärungen auf dem neuesten Stand halten.

Fazit: Wer REACH ignoriert, riskiert mehr als nur Strafen

Die drei REACH-Listen bilden das Herzstück der EU-Chemikalienregulierung. Wer ihre Bedeutung und Unterschiede kennt, handelt nicht nur gesetzeskonform, sondern sichert auch seine Lieferketten und Marktchancen langfristig ab.

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REACH Kandidatenliste, Zulassung & Beschränkung – Der komplette Überblick

Die Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die potenziell reguliert oder verboten werden können. Hersteller müssen bei Überschreitung von 0,1 % diese Stoffe in ihren Produkten melden.
Anhang XIV, auch als Zulassungsliste bekannt, listet Stoffe, die nach einem bestimmten Datum (Sunset Date) nur noch mit spezieller Genehmigung verwendet werden dürfen.
Anhang XVII enthält Stoffe, deren Verwendung ganz oder teilweise verboten ist – z. B. Asbest, Blei in Schmuck oder bestimmte PFAS.
Überwachen Sie regelmäßig REACH-Updates, fordern Sie Konformitätserklärungen von Lieferanten an, testen Sie Materialien und dokumentieren Sie alle Stoffe und Grenzwerte korrekt.
Anhang XIV verlangt eine Genehmigung zur Nutzung bestimmter Stoffe. Anhang XVII verbietet die Nutzung teilweise oder komplett – ohne Ausnahmen.