By Regilient | Fri Jun 20 2025 | 2 min read

REACH-Kandidatenliste (SVHC): Was Hersteller jetzt wissen müssen

Die REACH-Verordnung der EU ist eines der weltweit strengsten Chemikaliengesetze. Ein zentrales Element: die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC). Wer Chemikalien herstellt, importiert oder in Produkten verwendet, kommt an dieser Liste nicht vorbei.

Was ist die Kandidatenliste?

Die Kandidatenliste führt Stoffe auf, die aufgrund ihrer Eigenschaften besonders gefährlich für Menschen und Umwelt sind – z. B.:

  • Krebserregend (CMR-Kategorien 1A/1B)
  • Erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
  • Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
  • Endokrin wirksam oder vergleichbar besorgniserregend

Diese Stoffe stehen unter Beobachtung. Wer sie nutzt, muss informieren – und mit einer späteren Zulassungspflicht rechnen.

Warum ist die Kandidatenliste so wichtig?

1. Frühwarnsystem für gefährliche Stoffe

Die Liste macht transparent, welche Chemikalien langfristig aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Das schafft Rechtssicherheit und fördert den Umstieg auf sichere Alternativen.

2. Rechtliche Pflichten für Unternehmen

Enthält ein Produkt einen SVHC-Stoff über 0,1 Masse-%, gilt:

  • Informationspflicht nach Artikel 33 REACH
  • ggf. Meldepflicht an die ECHA (SCIP-Datenbank)
  • Substitutionsprüfung und Risikobewertung

3. Zugang zum EU-Markt

Ohne REACH-konforme Dokumentation droht der Verlust des Marktzugangs. Auch Kunden fordern immer häufiger vollständige SVHC-Transparenz.

Wie wird ein Stoff ein SVHC?

Die ECHA bewertet regelmäßig Stoffe aus der Industrie und Wissenschaft. Wird ein Stoff als SVHC identifiziert, erfolgt die Aufnahme in die Kandidatenliste.

Kriterien dafür sind:

  • CMR (1A/1B)
  • PBT oder vPvB (Annex XIII)
  • Endokrine Disruptoren
  • Andere vergleichbare Gesundheits- oder Umweltgefahren

Die Liste wird zweimal jährlich aktualisiert – neue Stoffe kommen dazu, bestehende Einträge können überarbeitet werden.

Was bedeutet das für Hersteller & Importeure?

Unternehmen müssen proaktiv handeln:

  1. Stoffinventar prüfen: Welche Produkte enthalten SVHCs über 0,1 %?
  2. Lieferanten ansprechen: Vollständige Deklarationen anfordern, z. B. über FMD, SDS oder Compliance-Portale.
  3. Daten zentral erfassen: Automatisierte Tools zur SVHC-Dokumentation nutzen.
  4. SCIP-Meldungen vorbereiten: Verpflichtend für Produkte im EU-Markt (gemäß Abfallrahmenrichtlinie).
  5. Substitution vorantreiben: Wenn Alternativen verfügbar sind, sollte ein Umstieg frühzeitig geplant werden.

Globale Auswirkungen

REACH gilt nicht nur für EU-Hersteller. Auch Unternehmen aus USA, China, Indien oder Japan, die in die EU exportieren, müssen REACH-konform liefern. Die Kandidatenliste beeinflusst daher globale Lieferketten und schafft neue Standards für Chemikaliensicherheit weltweit.

Risiken bei Untätigkeit

Wer SVHC-Änderungen ignoriert, riskiert:

  • Marktverbote und Rückrufe
  • Bußgelder und Reputationsschäden
  • Lieferantenverlust oder Kundenabwanderung
  • Probleme bei Produktzulassungen (CE, Umweltzeichen etc.)

Wie Acquis hilft

Mit Acquis können Sie SVHC-Risiken automatisiert und zentralisiert managen:

  • Lieferantendaten erfassen & validieren
  • SVHC-Monitoring & Frühwarnsystem
  • SCIP-Berichterstattung integriert
  • Echtzeit-Risikoanalyse & Produktbewertungen
  • Vollständige REACH-Dokumentation

Fazit: Transparenz ist Pflicht – nicht Kür

Die Kandidatenliste ist mehr als ein Verzeichnis – sie ist ein Handlungsauftrag. Wer heute SVHCs ignoriert, wird morgen ausgebremst. Mit der richtigen Software, Datenstrategie und Lieferantenkommunikation sichern Sie nicht nur die REACH-Konformität, sondern stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig.

Jetzt mit Acquis starten – wir zeigen Ihnen, wie SVHC-Compliance einfach, schnell und nachhaltig gelingt.

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REACH Kandidatenliste: SVHC-Überblick & Pflichten

Die REACH-Kandidatenliste enthält besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die potenziell Mensch und Umwelt gefährden. Sie dient als Vorstufe zur Zulassungspflicht.
Liegt ein SVHC in einer Konzentration über 0,1 % vor, müssen Hersteller und Importeure entlang der Lieferkette informieren und ggf. an die ECHA melden (Art. 33 REACH).
Der Stoff wird überwacht und kann später in die Zulassungsliste (Anhang XIV) aufgenommen werden. Ohne Genehmigung ist eine weitere Nutzung dann verboten.
Die Liste wird zwei Mal jährlich von der ECHA aktualisiert. Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob ihre Stoffe betroffen sind.
SVHC steht für „Substances of Very High Concern“. Dazu zählen krebserregende, mutagene, fortpflanzungsgefährdende oder umwelttoxische Stoffe.