By Regilient | Thu Jun 19 2025 | 2 min read

REACH Kandidaten-, Zulassungs- & Beschränkungsverzeichnisse: Ihre Compliance-Karte 2025

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Union ist weiterhin eine der umfassendsten Chemikaliensicherheitsgesetze weltweit. Wenn Sie in der EU Produkte herstellen, importieren oder verkaufen, müssen Sie drei zentrale Verzeichnisse kennen:

Diese Listen sind mehr als nur juristische Vorgaben – sie zeigen Lieferkettenrisiken, regulatorisches Exposure und Handlungspflichten auf.

1. Kandidatenliste (SVHCs): Der Frühwarn-Check

Die Kandidatenliste ist das Beobachtungsinstrument der ECHA für gefährliche Stoffe. Substanzen, die hier geführt werden, könnten bald verboten oder zugangsbeschränkt werden.

Wann ist eine SVHC-Meldung verpflichtend?

  • Enthält Ihr Artikel über 0,1 % w/w eines gelisteten SVHC, müssen Sie die ECHA informieren (via SCIP) und nachgelagerte Nutzer benachrichtigen.
  • Auch unbeabsichtigte Kontaminationen gelten.

Typische SVHCs in 2025

  • Bisphenol A (BPA) – endokriner Disruptor in Kunststoffen
  • PFAS – persistent und toxisch in der Umwelt
  • Blei und Bleiverbindungen – Neurotoxine in Legierungen, Lacken, Batterien
  • Dioctyltin-Verbindungen – Stabilisatoren in Beschichtungen

Zur aktuellen Kandidatenliste (ECHA) →

2. Zulassungsliste (Anhang XIV): Nur mit Genehmigung erlaubt

Wird eine Substanz von der Kandidatenliste in Anhang XIV verschoben, ist ihre Nutzung nur noch nach Zulassung erlaubt – ab dem "Sunset Date".

Sunset Date – was ist das?

  • Ab diesem Datum ist der Gebrauch untersagt, wenn keine Zulassung vorliegt.
  • Nach Ablauf wird jede weitere Nutzung strafbar.

Beispiele aktueller Stoffe im Anhang XIV

  • Chromtrioxid – für Metallbeschichtungen
  • DEHP – Weichmacher in Kunststoffen
  • TCEP – Flammschutzmittel, zunehmend eingeschränkt

Zu den Zulassungen im Anhang XIV →

3. Beschränkungsliste (Anhang XVII): Die klare rote Linie

Anhang XVII verbietet oder beschränkt Stoffe unabhängig von der Nutzung – es gibt keine Zulassungsausnahme.

Was unterscheidet Anhang XVII?

  • Vollständiges Verbot oder Nutzung nur unter sehr engen Vorgaben
  • Gilt für Reinstoffe und Fertigprodukte

Beispiele beschränkter Stoffe

  • Asbest – vollständig verboten
  • Blei in Schmuck – verboten über 0,05 %
  • Formaldehyd in Textilien – Nutzung stark beschränkt
  • Mikroplastik – phasenweises Verbot in Verbraucherprodukten

Zur vollständigen Liste im Anhang XVII →

Vergleich: Kandidatenliste • Zulassung • Beschränkung

Vergleich Kandidatenliste Zulassung Beschrankung.PNG

So bleiben Sie REACH-konform

Führende Unternehmen implementieren bereits:

  • Automatisierte Lieferanten-Onboarding-Prozesse
  • Vollständige Materialdeklarations-Datenbanken
  • SCIP-Datenbankansprüche für Compliance
  • Vorbereitungen für Digitale Produktpässe

Wer REACH ignoriert, riskiert nicht nur Strafen – sondern auch Marktanteile und Reputation.

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  • Abgleich Ihrer Stoffliste mit SVHC, Anhang XIV und XVII
  • Automatisiertem Lieferantendatenabgleich
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REACH Kandidaten-, Zulassungs- & Beschränkungsverzeichnisse

Die Liste kennzeichnet Stoffe, die gefährlich sind und möglicherweise künftig eingeschränkt werden. Produkte mit >0,1 % SVHC müssen gemeldet werden.
Nein. Kandidatenliste warnt; die Zulassungsliste (Anhang XIV) erfordert aktiv eine ECHA-Genehmigung. Die Beschränkungsliste (Anhang XVII) verbietet oder beschränkt Stoffe.
Vergleichen Sie ihre BOM mit der aktuellen REACH-Liste, prüfen Sie Lieferantenerklärungen und überwachen Sie ECHA-Aktualisierungen.
Von Geldbußen bis hin zur Rücknahme von Produkten – Verstöße gegen REACH können kostspielig und rufschädigend sein.
Ja – sobald Ihr Produkt SVHC > 0,1 % enthält, müssen Sie eine SCIP‑Meldung senden. Diese Daten sind öffentlich einsehbar und verpflichtend.